Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und Pflegeunterstützungsgeld

Leistungsanträge zur Pflegezeit und zum Pflegeunterstützungsgeld kommen in der täglichen Arbeit der Pflegepflichtversicherung seltener vor als die meisten anderen Vorgänge. Das routinierte Wissen wird bei diesen Fällen weniger schnell aufgebaut. Die gesetzlichen Vorgaben sind neben dem SGB XI beispielsweise auch auf das Pflegezeitgesetz und die Bücher III und V des Sozialgesetzbuchs verteilt. So müssen Mitarbeitende nach Regelungen zunächst suchen. Das führt zu mehr Bearbeitungsaufwand.

Im Seminar vermitteln wir konkrete Regelungen zur Prüfung und Bearbeitung in Bezug auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und dem Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.

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    Zielgruppe

    Mitarbeitende in der Pflegefallbearbeitung, die neu in diesem Thema arbeiten oder bisher mit wenigen Fällen dieser Art in Berührung gekommen sind.

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    Themenschwerpunkte

    • Welche gesetzlichen Vorgaben sind für Ihre Entscheidungen maßgeblich?
    • Welche Änderungen gelten nach dem Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017?
    • Welche Voraussetzungen, Einschränkungen und Ausschlüsse sind bei der Prüfung zu berücksichtigen?
    • Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt, welche Bescheinigungen stellt die Pflegepflichtversicherung aus?
    • Wie berechnet sich die jeweilige Leistungshöhe?
    • Welche Meldungen sind an die beteiligten Sozialversicherungsträger zu machen?
    • Welche Sonderregelungen wurden aufgrund von COVID-19 beschlossen?
Zeitraum
Termin folgt
09:00 bis 13:00 Uhr inkl. Pausen
Gesamtkosten
380,00 € zzgl. MwSt
Veranstaltungsort
Online mit Microsoft Teams

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