Leistungsanträge zur Pflegezeit und zum Pflegeunterstützungsgeld kommen in der täglichen Arbeit der Pflegepflichtversicherung seltener vor als die meisten anderen Vorgänge. Das routinierte Wissen wird bei diesen Fällen weniger schnell aufgebaut. Die gesetzlichen Vorgaben sind neben dem SGB XI beispielsweise auch auf das Pflegezeitgesetz und die Bücher III und V des Sozialgesetzbuchs verteilt. So müssen Mitarbeitende nach Regelungen zunächst suchen. Das führt zu mehr Bearbeitungsaufwand.
Im Seminar vermitteln wir konkrete Regelungen zur Prüfung und Bearbeitung in Bezug auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und dem Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.