Update-Seminar Aktuelle Rechtsprechung 2024

Aufgrund der fortlaufend voranschreitenden Rechtsprechung wurden allein im Zeitraum von Dezember 2022 bis heute viele neue und relevante Urteile veröffentlicht, sodass wir aufbauend auf den Inhalten des Seminares „Basiswissen Rechtsprechung“ sowie für erfahrene Fachkräfte ein Update-Seminar mit Fokus auf aktuelle Urteile der vergangenen zwölf Monate anbieten.
  • Icon Künstliche Intelligenz

    Methodik

    In der praxisorientierten Veranstaltung werden die prüfungsrelevanten rechtskräftigen Urteile behandelt und inhaltlich-medizinisch beleuchtet. Die Argumentationen der Streitparteien werden analysiert. Unsere Dozentinnen und Dozenten bringen ihre fundierten, praktischen Erfahrungen aus der Vorbereitung und Durchführung von Krankenhausfallverhandlungen sowie dem Erörterungs- und Klageverfahren mit ein. Auch Sie haben die Möglichkeit, Ihre eigenen Streitfälle vorzustellen und mit uns zu diskutieren.

    Wertvolles Wissensupdate für alle, die an der Basis-Schulung der innovas teilgenommen haben.

     

  • Icon Zielgruppe

    Zielguppe

    Erfahrene Mitarbeitende mit dem Fokus auf der Bearbeitung von strittigen Fällen in der Krankenhausrechnungsprüfung (Erörterungs- bzw. Klageverfahren).

  • Icon Themenschwerpunkte

    Themenschwerpunkte

    • Hauptdiagnose, Nebendiagnose
    • Fallzusammenführung
    • Zusatzentgelte, NUBs
    • Medikamente – Off-label-Use
    • ICD- / OPS-Kodierung
    • Verweildauer

     

Zeitraum
26. August 2024
09:00 – 13:00 Uhr inkl. Pausen
Gesamtkosten
565,00 € zzgl. MwSt.
Veranstaltungsort
Online mit Microsoft Teams

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veranstaltung@innovas.de

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Der Preis versteht sich pro Person. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Bestätigung per Email. Die Rechnung erhalten Sie nach der Veranstaltung. Wir behalten uns vor, das Seminar bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Gruppengröße beträgt max. 15 Teilnehmer. Auch bei kurzfristigen Absagen von Terminen aus Gründen, die die innovas nicht zu verantworten hat (z.B. Krankheit des Trainers), leistet die innovas keine Kompensation für Aufwände des Kunden (z.B. Arbeitsausfall).