Schulungsbedingungen

Schulungsbedingungen der innovas GmbH.

Anmeldung | Die Anmeldung ist verbindlich.

Gebühren | Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person. Alle Preise sind Nettobeträge, zzgl. MwSt. Die Rechnung erhalten Sie nach der Veranstaltung.

Veranstaltungen | Für das Zustandekommen der Veranstaltungen ist eine jeweils festgelegte Mindestanzahl an Anmeldungen erforderlich. Die innovas behält sich vor, Veranstaltungen mit nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl bis zu drei Wochen vor dem geplanten Durchführungszeitpunkt abzusagen.
Wird für eine nicht zustande gekommene Veranstaltung ein Ersatz-/Alternativtermin angeboten, werden die für den ausgefallenen Termin angemeldeten Personen per Mail informiert. Eine erneute Anmeldung zum neuen Veranstaltungstermin über das Anmeldeformular ist erforderlich.
Des Weiteren ist für jede Veranstaltung eine maximale Anzahl an Anmeldungen möglich.

Änderungen/Ausfall von Veranstaltungen aufgrund von Krankheit und höherer Gewalt | Bei kurzfristig erforderlichen Absagen/Verschiebungen von Veranstaltungen durch die innovas aus Gründen, die die innovas nicht zu verantworten hat (z.B. Krankheit der referierenden Person/en, höhere Gewalt vgl. „Umstände höherer Gewalt“), leistet die innovas keine Kompensation für dadurch entstehende Aufwände des Kunden (z.B. Reise– und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall).
Im Falle einer erforderlichen Absage der Veranstaltung durch die innovas aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt entfällt die Rechnungsstellung und bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.
Bei einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung durch die teilnehmende Person gelten die unter „Stornierung“ aufgeführten Bedingungen.

Umstände höherer Gewalt | Als Umstände höherer Gewalt werden außerhalb der Kontrolle der innovas liegende Ereignisse angesehen, welche vollständig oder teilweise die Durchführung der Veranstaltung verhindern.
Dies können beispielsweise folgende Ereignisse sein (nicht vollständige Auflistung): Streik, Krieg, Naturkatastrophen, politische Ereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen oder Verfügungen sowie sonstige Begebenheiten, die veranstalterseitig nicht zu vertreten sind.

Stornierung | Bei einer Präsenzveranstaltung ist eine schriftliche Stornierung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 150 EUR bis acht Wochen vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Stornierung ab zwei Wochen vor der Veranstaltung und bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei einer digitalen Teilnahme ist eine schriftliche Stornierung gegen
eine Bearbeitungsgebühr von 150 EUR bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Eine Vertretung der angemeldeten Teilnehmer ist immer möglich.

Schulungsunterlagen | Alle Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen verbleiben bei der innovas; Veranstaltungsteilnehmende dürfen die Unterlagen ausschließlich für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Schulung verwenden.

Onlineveranstaltungen | „Onlineveranstaltungen“ werden grundsätzlich durchgeführt über die Videokonferenzsoftware MS Teams. Die Meeting-IDs und weitere Hinweise werden im Vorfeld der Veranstaltung per Mail an die Veranstaltungsteilnehmenden versendet.

Präsenzveranstaltungen | „Präsenzveranstaltungen“ finden am jeweils angegebenen Standort der innovas statt. Die innovas behält sich vor, geplante Präsenzveranstaltungen als Onlineveranstaltungen durchzuführen.

Stand 18.11.2022